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Wichtige Informationen zur ePA

Mit der ePA für alle erhalten Praxen einen wertvollen Informationszugang, der Behandlungsentscheidungen erleichtert und Prozesse verbessert. Je aktiver Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten und Versicherte die ePA befüllen, desto größer ist ihr Nutzen im Alltag.

Praxen sind verpflichtet, relevante Befunde und Berichte in die ePA zu übertragen, wenn Patientinnen und Patienten zustimmen und keine Zugriffsrechte einschränken. Zudem müssen sie gemäß § 347 SGB V über das Recht auf Datenübertrag informieren.

Ein kurzes Video zeigt anschaulich, wie die ePA praktisch in den Praxisalltag integriert werden kann.

Bitte folgen Sie dem Link und achten Sie darauf, die Informationen IHRER Praxissoftware aufzurufen!!

Online-Hilfestellung zur ePA