KIM – Sichere Kommunikation im Medizinwesen

Sicherer E-Mail- und Datenaustausch

KIM sorgt für den sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur. Ausgedruckte Arztbriefe und Faxe gehören damit bald der Vergangenheit an.

Nachrichten und Dokumente können künftig schnell, zuverlässig und vor allem sicher per E-Mail – mit oder ohne Anhang – ausgetauscht werden.

Versand eAU via KIM ab 01.10.2021 verpflichtend ​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

03.12.2020 – Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Weiterhin wurde die Vergütung nach EBM für den nichtelektronischen Versand von Arztbriefen um 50 Prozent reduziert. Für den Versand als eArztbrief mittels KV-Connect und später mittels KIM-Dienst erhalten Ärzte bereits jetzt eine wesentlich bessere Vergütung (§ 383 SGB V). Für den Übergang von KV-Connect zu KIM besteht eine Frist von 6 Monaten.

Datenaustausch nach hohem Sicherheitsstandard

KIM innerhalb der TI ermöglicht einen rechtsverbindlichen Datenaustausch durch E-Mail zwischen den behandelnden Ärzten eines Patienten sowie mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Der Datentransport erfolgt nach hohen Sicherheitsstandards, das heißt Ende-zu-Ende verschlüsselt und mittels Authentifizierung durch eine elektronische Signatur (QES). Alle KIM-Teilnehmer sind identitätsgeprüft. Der Zugriff auf ein zentrales Adressbuch mit allen an KIM angeschlossenen Partnern des Gesundheitswesens ist möglich.

Damit eine Arztpraxis KIM nutzen kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Update des TI-Konnektors zum E-Health-Konnektor (PTV3). Mit diesem Update sind auch die Voraussetzungen zur Nutzung von Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischem Medikationsplan (eMP) geschaffen.
  • Ein zugelassener KIM-Dienst ist einzusetzen (I-Motion KIM-Dienst).
    Die KIM-Funktionen müssen in der Praxissoftware umgesetzt sein.
  • Ein elektronischer Heilberufsausweis Generation 2 (eHBA G2) ist pro LANR zu nutzen.
    Dieser ist für eine rechtssichere elektronische Signatur erforderlich.

KIM-Komplettangebot der medatixx

Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen I-Motion hat medatixx ein Angebot rund um KIM konzipiert. Die Kosten werden vollständig von der KV-Förderung abgedeckt.

KIM Bestellformular

Dieses Komplettangebot ist ab sofort unter i-motion.de/ti buchbar.

Dabei gilt: medatixx stellt die in der Praxissoftware benötigte Fachanwendung zum Einsatz der eAU per Softwareupdate innerhalb der gesetzlichen Frist zur Verfügung. Kunden, die auf eine Praxissoftware von medatixx setzen, profitieren mehrfach: Der kommende I-Motion KIM-Dienst ist nahtlos in medatixx und x.isynet integriert und bietet deshalb hohen Anwendungskomfort.

medatixx stellt das für die eAU in der Praxissoftware notwendige Modul ohne Zusatzkosten im Rahmen der Softwarepflegegebühr zur Verfügung. Dies gilt im Übrigen auch für die Fachanwendungen NFDM und eMP.*

* Voraussetzung ist ein aktualisierter E-Health-Konnektor. Für das Konnektor-Upgrade (PTV3) fallen einmalige und monatliche Kosten an. Diese sind im Rahmen der KV-Förderung abgedeckt.

weitere Informationen erhalten Sie im TI Newsletter KIM (Ausgabe 6)​​​​​​​​​​​​​​

weitere Informationen erhalten Sie im TI Newsletter KIM (Ausgabe 7)

weitere Informationen zum Heilberufsausweis Generation 2 (eHBA G2)​​​​​​​

KBV TI-Finanzierungsvereinbarung Stand 11.02.2021​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​