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Heilberufsausweise und SMC-B-Karten, die noch auf RSA setzen, dürfen nun bis zum 30. Juni 2026 weitergenutzt werden. Die gematik reagiert damit auf anhaltende Engpässe bei Produktion und Lieferung und erfüllt zugleich eine lang erhobene Forderung der KBV nach einer praktikablen Übergangslösung.
Wesentliche Punkte der Übergangsregelung:
-
HBA mit RSA-Zertifikaten: Nutzbar bis 30.06.2026
-
SMC-B-Karten ohne ECC: Ebenfalls bis 30.06.2026 gültig
-
gSMC-KT (Kartenterminalkarten): Nutzbar bis 31.12.2026
-
Keine Verlängerung gibt es hingegen für „RSA-only“-Konnektoren
Hintergrund der gesamten Umstellung ist der Wechsel von RSA auf das modernere, sicherere ECC-Verschlüsselungsverfahren, das künftig in allen Komponenten der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden soll.
Quelle: KBV
Heilberufsausweise und SMC-B-Karten, die noch auf RSA setzen, dürfen nun bis zum 30. Juni 2026 weitergenutzt werden. Die gematik reagiert damit auf anhaltende Engpässe bei Produktion und Lieferung und erfüllt zugleich eine lang erhobene Forderung der KBV nach einer praktikablen Übergangslösung.
Wesentliche Punkte der Übergangsregelung:
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HBA mit RSA-Zertifikaten: Nutzbar bis 30.06.2026
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SMC-B-Karten ohne ECC: Ebenfalls bis 30.06.2026 gültig
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gSMC-KT (Kartenterminalkarten): Nutzbar bis 31.12.2026
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Keine Verlängerung gibt es hingegen für „RSA-only“-Konnektoren
Hintergrund der gesamten Umstellung ist der Wechsel von RSA auf das modernere, sicherere ECC-Verschlüsselungsverfahren, das künftig in allen Komponenten der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden soll.
Quelle: KBV